Kursangebote



Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen) 
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS); auf dem Rhein unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet)vorgeschrieben und für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Der Sportbootführerschein-Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. 
  
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN 
Mindestalter
unter Segel - 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung)
mit Antriebsmaschine - 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung) 
Tauglichkeit
Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber". Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-See bzw. Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist. Zuverlässigkeit Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet. 


Sportbootführerschein-See (SBF-See) 
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) .
Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung. 
  
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN 
Mindestalter
16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung) 
Tauglichkeit
Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber". Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist. 
Zuverlässigkeit 
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses (auf die Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet) 


Sportküstenschifferschein (SKS) 
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern
(alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). 
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern. 
  
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN 
  
Besitz des SBF-See,
Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.
Mindestalter 16 Jahre 
Tauglichkeit
Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber".
Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis,
sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist. 
Zuverlässigkeit 
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses (auf die Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet)


UKW - Binnenfunk (UBI) 
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle  auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig. 
  
  
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG 
Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)


Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) 
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW
(Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. 
  
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG 
Mindestalter: 15 Jahre  (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung) 


Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) 
nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Absatz 3b Erste Sprengverordnung 
  
Der Fachkundenachweis (sogenannter "Pyro-Schein") berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalen der Unterklasse T2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale). 
  
  
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG 
Mindestalter: 16 Jahre 
Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen 


Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC) 
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. 
  
  
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG 
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung) 

Folgenden Kurs bieten wir, auf Anfrage.
Sportseeschifferschein (SSS) 
  
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen See-Gewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). 
  
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen See-Gewässern. 
  
  
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN 
ab 16 Jahren, 
Besitz SBF-See,
Nachweis von 1000 Seemeilen oder nach Erwerb SKS 700 Seemeilen
auf Yachten in küstennahen See-Gewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung. 
  


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